Tipps für Autofahrer und Lokalbesucher
Hier finden Sie die wichtigsten Verkehrsvorschriften und andere nützliche Hinweise zur Gesetzeslage.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gesetzeslage dauernd ändert und es sich hier nur um einige der gültigen Vorschriften handelt! Deshalb fragen Sie vor Ihrer Anreise nochmals bei Ihrem Gastwirt oder beim örtlichen Tourismusverein nach, was auf der Straße bzw. in Lokalen alles zu beachten ist.
Wer bei uns selbst mit dem Auto unterwegs ist, sollte Einiges wissen:
* Jeder Autofahrer, der in einen Unfall verwickelt ist und sich demzufolge auf der Straße bewegt, muss eine “Leuchtweste” zu tragen hat. Erhältlich ist die Leuchtweste zu einem geringen Preis an Tankstellen, die Weste sollte in jedem Auto zur Verfügung stehen.
* Die meisten kennen den österreichischen Spruch: “Lichtfahrer sind sichtbarer”. Das gilt nun seit geraumer Zeit auch für die Italiener. Südtirolkenner wissen es schon: Außerhalb von Ortschaften müssen Autofahrer mit Licht unterwegs sein, auch bei Tag!
* Die Regierung wollte auf bestimmten Autobahnen die Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 auf 150 anheben. Jedoch wurde dieser Beschluss von den Betreibern der Autobahnen abgelehnt. Und: Auf der Brennerautobahn vom Brenner bis Bozen gilt weiterhin das Maximaltempo 110.
* Es ist die Pflicht jedes Autofahrers, Fußgänger am Zebrastreifen über die Straße zu lassen. Andernfalls drohen Punkteabzug und saftige Strafen.
Und hier auch einige nützliche Infos für die Besucher von Lokalen:
* Seit Jahren schon ist in allen öffentlichen Räumen, Bars, Restaurants u.a. das Rauchen verboten, die Strafen gehen bis zu € 2.000,00.
* Wer unechte Markenprodukte kauft und dabei ertappt wird, muss kräftig bezahlen.
* Fußgänger, die auffällig betrunken durch die Gegend grölen, werden zur Kasse gebeten.
* Hanfrauchen: Wer dabei entdeckt wird, dem wird der Führerschein oder ein anderer gültiger Ausweis entzogen und Anzeige erstattet.
* Wer im Bikini oder Badehose durch die Straßen zieht, wird vom Ordnungshüter gebeten, den Körper zu verhüllen oder er zahlt Strafe.
Und: Immer freundlich sein zu den Ordnungshütern, sie präsentieren die Gesetze. Wenn nicht, droht eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung…

